Fristverlängerung für Steuererklärungen 2019 bis zum 31.8.2021

Am 12.02.2021 hat der Bundesrat der Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt. Die regulär mit Ablauf des Monates Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist wurde um 6 Monate, folglich bis zum 31.08.2021 verlängert.

Auch für Land- und Forstwirte, welche Ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, wird die Erklärungsfrist um 5 Monate verlängert. Demzufolge bis zum 31.12.2021, statt dem 31.07.2021.

Das gleiche gilt für Erstattung – wie Nachzahlungszinsen.

Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahren wurde auch die Insolvenzantragspflicht für bestimmte Unternehmen weiter ausgesetzt.

Ihr Steuerkanzlei Undine Groth berät Sie gern zu den Themen.